Rechtsmäßigkeitsklausel
1. Die vorliegende Rechtsmäßigkeitsklausel (nachstehend: Klausel) findet auf jeden Vertrag (nachstehend: Vertrag) Anwendung, der zwischen SATEL sp. z o.o. mit Sitz in Gdańsk, ul. Budowlanych 66, 80-298 Gdańsk, Polen, eingetragen am Amtsgericht Gdańsk-Północ in Gdańsk [Sąd Rejonowy Gdańsk – Północ w Gdańsku], 7. Wirtschaftsabteilung [Wydział VII Gospodarczy] unter der Nummer KRS 0000178400, Stammkapital 1.830.000 zł, Steuer-Identifikationsnummer (NIP) 584-015-40-38 (nachstehend: SATEL) und anderen Personen (nachstehend: Vertragspartner) abgeschlossen wird. SATEL und der Vertragspartner werden im Folgenden Parteien genannt.
- 4.1 einen Missbrauch der der Vertragspartei eingeräumten Berechtigungen oder Nichterfüllung der der Vertragspartei obliegenden Pflicht;
- 4.2 eine unlautere Wettbewerbshandlung;
- 4.3 unzulässigen Bevorzugung zugunsten von SATEL;
- 4.4 Vereitelung oder Erschweren einer öffentlichen Ausschreibung.
6. Der Vertrgaspartner stellt sicher, dass weder er noch ein Mitglied seiner Organe öffentliche Beamte sind.
7. SATEL hält alle Antikorruptionsrechte vollständig ein, wobei der Begriff „Antikorruptionsrechte” die in Polen geltenden Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung bezeichnet, insbesondere die in diesem Umfang geltenden Regelungen des poln. Strafgesetzbuches, des Gesetzes über das Zentrale Antikorruptionsbüro (CBA), des Gesetzes Recht des öffentlichen Vergabewesens sowie die in Polen und in Europa diesbezüglich verabschiedeten Regelungen wie der Rahmenbeschluss des Rates zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor, das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung (OECD Anti-Bribery Convention) etc. Der Vertragspartner erklärt, dass ihm der Wortlaut der Antikorruptionsrechte bekannt ist.
8. Der Vertragspartner garantiert, dass weder er selbst (darunter seine Mitarbeiter, Unterauftragnehmer, verbundene Unternehmen und alle anderen Personen, mit deren Hilfe er den Vertrag erfüllt) noch ein direkt oder indirekt durch ihn handelnder Rechtsträger oder ein im Namen des Vertragspartners handelnder Rechtsträger im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags eine Verletzung der Antikorruptionsrechte begangen hat oder begehen wird. Insbesondere gewährleistet der Vertragspartner, dass weder er noch eine der im ersten Satz dieses Punktes genannten Personen eine Tat begangen hat oder begehen wird, die – im Sinne der einschlägigen Rechtsvorschriften – eine Korruption darstellt, oder eine Tat, die (direkt oder indirekt) darin besteht, Geld oder andere Wertgegenstände zu übergeben, zu versprechen, vorzuschlagen oder die Übergabe anzuordnen zugunsten von:
- 8.1. Personen, die öffentliche Funktionen ausüben, Beamten, Angestellten, Vertretern oder Beauftragten jeglicher Behörden oder Ämter (darunter lokaler Behörden), einschließlich Ministerien, Agenturen oder Zweigstellen der Regierung und Einrichtungen, die der Regierung gehören oder von ihr kontrolliert werden, sowie jeder Person, die offiziell im Namen der Regierung handelt;
- 8.2. Kandidaten für politische Ämter, politischen Parteien oder Mitgliedern einer politischen Partei;
- 8.3. anderen Personen oder Einrichtungen mit dem Bewusstsein oder dem begründeten Verdacht, dass eine solche Zahlung oder ein Teil davon oder ein sonstiger Wertgegenstand direkt oder indirekt einer der oben genannten Personen oder Einrichtungen angeboten, übergegeben oder versprochen wird, um Einfluss auf Handlungen oder Entscheidungen solcher öffentlichen Beamten, politischen Parteien, Parteifunktionäre oder Kandidaten für politische Ämter auszuüben, die im Rahmen ihrer Dienstpflichten getroffen werden, einschließlich der Entscheidung, Handlungen vorzunehmen oder zu unterlassen, die die rechtlich bindenden Verpflichtungen einer solchen Person oder Einrichtung verletzen, oder eine solche Person oder Einrichtung dazu zu verleiten, ihren Einfluss auf die Regierung oder ihre Abteilungen zu nutzen, um Handlungen oder Entscheidungen herbeizuführen, die für SATEL oder die Vertragspartei bei der Durchführung von Werbung, Marketing oder Verkauf von SATEL-Produkten von Vorteil wären, oder um Einfluss auf solche Handlungen oder Entscheidungen auszuüben.
- 13.1. wegen Straftaten gegen den Wirtschaftsverkehr, gegen den Geldverkehr und Wertpapierhandel, der Bestechlichkeit und Begünstigung, gegen den Schutz von Informationen, gegen das Vermögen und gegen die Umwelt verurteilt wurde oder wird – im Einzelnen aufgeführt in den Vorschriften über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten;
- 13.2. als kollektiver Rechtsträger aufgrund der Vorschriften über die Haftung kollektiver Rechtsträger für Straftaten haftbar war oder ist,
- 13.3. von einer Regierungsbehörde auf eine Liste von Rechtsträgern gesetzt wurde oder wird, die von der Teilnahme an Lieferprogrammen für die Regierung oder an anderen Regierungsprojekten ausgeschlossen, suspendiert, zum Ausschluss oder zur Suspendierung vorgeschlagen oder anderweitig ausgeschlossen ist,
- 13.4. internationalen Handelssanktionen oder Embargo (einschließlich solcher, die aufgrund einer vom Sicherheitsrat nach Kapitel VII der UN-Charta verabschiedeten Resolution oder von der Europäischen Union verhängt wurden) unterworfen war oder ist,
- 13.5. in einer Liste von Rechtsträgern aufgeführt sind, die zum Zweck der Durchsetzung internationaler Handelssanktionen überwacht werden (einschließlich der konsolidierten Liste von Personen, Gruppen und Einrichtungen, die EU-Finanzsanktionen unterliegen).
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